Smart Commerce Aktionärsstruktur und Gesellschaftsstruktur

Gemeinsame Beteiligung. Gemeinsame Verantwortung: Selbstbestimmung ist unser erster Core Value. Deshalb ist jeder unserer Mitarbeiter:innen gleichzeitig stimmberechtigte:r Smart Commerce Aktionär:in.

Aktionärsstatus unserer Mitarbeitenden

Mitglieder unserer Europa AG sind unsere Mitarbeiter:innen sowie der Vorstand und Aufsichtsrat. Darüber hinaus wird ein externer strategischer Partner als Mitglied unserer Gesellschaft angesehen. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft zu halten. Scheidet ein Mitglied aus, verkauft es seine Aktien an ein anderes Mitglied oder an die Gesellschaft. Damit ist sichergestellt, dass das gesamte stimmberechtigte Stammkapital immer und ausschließlich in den Händen der Mitglieder bleibt.

Als Grundsätze unserer Shareholder-Struktur
gelten zusammenfassend:

Alle Stimmen gehören den Mitgliedern der Gesellschaft.

Jedes Mitglied hat mindestens eine Stimme.

Jedes Mitglied arbeitet für die Gesellschaft.

Nur Mitglieder der Gesellschaft sind stimmberechtigt.

Die Kapitalbeteiligung für die Europa AG ist wie folgt definiert:

  • Die staatlich geförderte Kapitalbeteiligung der Mitglieder wird genutzt.
  • Jedes Mitglied kann darüber hinaus weitere Anteile erwerben oder sein Gehalt in Anteile investieren.
  • Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen sind die Anteile an die Gesellschaft oder an deren Mitglieder zu verkaufen.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: Wie aus zufriedenen Mitarbeitenden erfolgreiche Mitunternehmer:innen werden.

Kernelemente erfolgreicher Mitarbeitendenbeteiligung sind die Kapital- und Erfolgsbeteiligung. Smart Commerce Mitarbeitende verfügen über beide. Wie sich dies auf ihre Arbeit und das Unternehmen auswirkt, erfahren Lesende in unserem Whitepaper.

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Gesellschaftsstruktur zur Sicherung von Wachstum, Kompetenzzuwachs und Profitabilität.

Unsere Gesellschaft wird durch vier Organe mitgestaltet: den Vorstand, den Aufsichtsrat, den Partnerbeirat und die Hauptversammlung. Die jährliche Hauptversammlung der Aktionäre dient zur Information und trifft grundsätzliche unternehmerische Entscheidungen. Die Gesellschafter, der Aufsichtsrat und der Vorstand haben als Mitglieder die gleichen Ziele. Das sichert die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens.

Vorstand

Der Vorstand, in den Personen von CEO Dr. Ludger Vogt, COO Frank Schneider sowie COO Ingo Körber, ist das Leitungsorgan der Geschäftsführung und vertritt die Gesellschaft im Rechts- und Geschäftsverkehr. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat ernannt. Ihre Amtsdauer beträgt längstens 5 Jahre, eine Wiederbestellung für weitere Zeiträume ist beliebig oft möglich.

Aufsichtsrat

Den Vorsitz des Aufsichtsrats hält Claudia Rothe, Geschäftsführerin für die Bereiche Finanzwesen, Controlling, Recht und Versicherungen und Informationstechnologie der Unternehmensgruppe fischer.

Partnerbeirat

Der Partnerbeirat ist kein gesetzlich vorgegebenes, sondern ein freiwilliges Organ der Gesellschaft. Er wird die Interessen europäischer Partner bündeln. Der Partnerbeirat wird erst in einer zukünftigen Entwicklungsphase initiiert.

Hauptversammlung

Die jährliche Hauptversammlung entscheidet u.a. über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, beschließt wesentliche Fragen wie Satzungsänderungen, Kapital­erhöhungen oder Unternehmens­verträge und unterbreitet Gewinnverwendungsvorschläge.

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